Begleitender Dienst
Der Begleitende Dienst ist für alle Bereiche in der Werkstatt zuständig und dient als erste Anlaufstelle bei der Aufnahme in die Einrichtung. Zu seinen Aufgaben gehört nicht nur die Organisation der begleitenden Maßnahmen, sondern er steht auch den Werkstattbeschäftigten, Betreuern, Angehörigen und Gruppenleitern als Ansprechpartner in allen Fragen und im Arbeitsalltag zur Verfügung. Darüber hinaus sind alle begleitenden Dienste psychologische Ersthelfer.

Aufgaben und Zusammenarbeit
Der Begleitende Dienst stellt sicher, dass die soziale und arbeitspädagogische Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen gewährleistet wird. Er unterstützt die Rehabilitation und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bietet eine direkt in den Werkstätten ansässige sozialarbeiterische Betreuung. Weiterhin koordiniert er die Einarbeitungsprozesse und bietet Unterstützung im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich. Er führt Aufnahmegespräche durch, verwaltet die Mitarbeiterakten und unterstützt die Entwicklung individueller Förderpläne.
Förderung und Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Begleitende Dienst leitet die Mitarbeiter*innen bei ihrer beruflichen Entwicklung und Integration an. Er überwacht und passt Fördermaßnahmen an und vermittelt qualifizierte Mitarbeiter*innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang arbeitet der Begleitende Dienst eng mit den zuständigen Behörden, wie den Agenturen für Arbeit, dem Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen sowie Betrieben und Unternehmen auf dem 1. Arbeitsmarkt zusammen.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Neben der Koordinierung therapeutischer und medizinischer Unterstützung organisiert der Begleitende Dienst Freizeit- und Bildungsangebote, wie Sport, Kunst und Weiterbildungskurse. Zudem betreut er Veranstaltungen und Festlichkeiten, wie „Tag der offenen Tür“, Faschingsveranstaltungen, Frühjahrs- und Sommerfeste sowie Sportveranstaltungen.
Interessenvertretung
Der Begleitende Dienst unterstützt die Arbeit der Werkstatträte der AWO Werkstätten als Interessenvertretung der beeinträchtigten Mitarbeiter*innen. In diesem Zusammenhang hat der Begleitende Dienst die vorrangige Aufgabe, die Mitglieder der Werkstatträte immer besser zu befähigen, ihre Rechte bei der Mitwirkung und Mitentscheidung von Belangen der Werkstatt wahrzunehmen. Außerdem nimmt er bei Bedarf an den regelmäßig stattfinden Sitzungen der Werkstatträte teil und unterstützt den Werkstattrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die Planung, Organisation und Durchführung der alle vier Jahre stattfindenden Wahlen der Werkstatträte liegen in der Verantwortung des Begleitenden Dienstes.