Außenarbeitsplätze
Unsere AWO Werkstätten bieten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in regionale Unternehmen integriert zu werden. Wir übernehmen dabei alle Arbeitgeberpflichten und ermöglichen eine reibungslose Eingliederung in Ihr Team. Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeiter*innen und unterstützen gleichzeitig die Inklusion.

Chancen geben. Perspektiven ermöglichen.
Mit der Integration von Menschen mit Behinderungen in Ihr Unternehmen leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Inklusion, sondern erhöhen auch die Effizienz Ihrer Abläufe. Die AWO Werkstätten übernehmen alle Pflichten als Arbeitgeber, während die fachliche Betreuung für eine passgenaue Eingliederung sorgt. So können Werkstattbeschäftigte unterstützende Tätigkeiten übernehmen und Ihre Fachkräfte entlasten. Zusätzlich lassen sich 50 % der Leistungen auf die Ausgleichsabgabe nach §160 SGB IX anrechnen. Indem Sie soziale Verantwortung übernehmen, stärken Sie nicht nur Ihr Team, sondern fördern auch eine inklusive Unternehmenskultur.
- AWO Werkstätten übernehmen alle Arbeitgeberpflichten
- Fachliche Betreuung für eine reibungslose Integration
- Motivierte Werkstattbeschäftigte entlasten Fachkräfte
- Effizienzsteigerung durch unterstützende Aufgaben
- 50 % der Leistungen anrechenbar auf Ausgleichsabgabe (§160 SGB IX)
- Beitrag zur sozialen Verantwortung und Förderung der Inklusion im Unternehmen
Sie haben Interesse?
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